Die jährlichen Mitgliedsbeiträge (Mindestbeträge) beim Förderverein Welzheimer Bahn e.V. betragen zur Zeit nach Beschluss der Gründungsversammlung vom 17.3.2000 und Beschluss der Jahreshauptversammlung am 31.3.2001 (Euro-Anpassung):

Wir sind wegen Förderung kultureller Zwecke (Denkmalpflege) nach dem letzten uns zugegangenen Freistellungsbescheid des Finanzamts Schorndorf, StNr. 82005/18323, vom 13.07.2023 für den letzten Veranlagungszeitraum 2019 bis 2021 nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 des Körperschaftsteuergesetzes von der Körperschaftsteuer und nach § 3 Nr. 6 Gewerbesteuergesetz von der Gewerbesteuer befreit. Deswegen sind wir auch berechtigt neben Geldspenden auch für Mitgliedbeiträge Spendenbescheinigungen auszustellen.

(Beitrittsformular zum Download)